Die Bezahlung von Überstunden ist nicht gesetzlich geregelt. Verschaffen Sie sich Klarheit darüber, was Sie von Ihren Mitarbeitern verlangen und was diese zu leisten bereit sind. Die Bezahlung ist dabei Verhandlungssache.
Überstunden richtig regeln
Mehrarbeit kann sich für alle auszahlen

Beginn der Überstunden
Die reguläre Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt. Was darüber hinausgeht, gilt als Mehrarbeit. Ob Sie Ihren Mitarbeitern für Ihr Engagement einen Ausgleich zubilligen, hängt von mehreren Faktoren ab. Sie als Arbeitgeber können Überstunden anordnen oder zumindest billigen. Bei Überstunden, die Arbeitnehmer freiwillig und ohne Absprache leisten, müssen Sie keine Kosten befürchten.
Schriftliche Vereinbarungen berücksichtigen
Wenn Überstunden aus betrieblicher Sicht notwendig sind, können Sie danach verlangen, sofern es eine entsprechende Vereinbarung gibt. Als eine solche Vereinbarung gilt der Arbeitsvertrag, eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder ein Tarifvertrag. Auf Anordnung muss ein Mitarbeiter dann länger arbeiten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein wichtiger Auftrag fertig werden muss oder wenn Kollegen ausfallen.
Kein Recht auf Mehrarbeit
Überstunden können mit Geld oder Freizeit ausgeglichen werden. Ein Recht auf – teilweise lukrative – Überstunden gibt es allerdings nicht. Sie können stattdessen auch einen weiteren Arbeitnehmer einstellen. Bei der Frage, wann die Überstunden abgefeiert werden sollen, hat der Arbeitgeber großen Spielraum. So dürfen Sie zum Beispiel anordnen, dass alle Mitarbeiter an einem bestimmten Tag nicht zur Arbeit erscheinen, um angehäufte Überstunden abzubauen.
Spontan anfallende Überstunden
Ohne vorherige Vereinbarung dürfen Sie Mitarbeiter nur in absoluten Notfällen zu Überstunden verpflichten. Ein Notfall liegt zum Beispiel vor, wenn das Gebäude von Hochwasser oder Feuer bedroht ist und nur mit Überstunden geschützt werden kann. Ein volles Auftragsbuch oder fällige Termine gelten nicht als Notfall. Gibt es in diesen Fällen keine Vereinbarung, können Sie nur auf das freiwillige Engagement Ihrer Mitarbeiter hoffen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können keine individuelle Rechtsberatung ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 12. Juli 2016.